Fahrrad-Betriebspachtvertrag

Fahrradbetriebsmietvertrag

Fahrradbetriebsmietvertrag Zwischen: Alfanove unipessoal lda, mit eingetragenem Sitz in der Rua Fonte do Serralheiro 21 – 6, in der Gemeinde und Gemeinde Vila do Conde, mit Steuernummer 509777155, Stammkapital von 5.000,00 Euro, eingetragen im Handelsregister von Porto unter der Nummer 509777155, im Folgenden bezeichnet abgekürzt als „Turisbike“, was sein eingetragenes Warenzeichen ist. Und der Antragsteller, der Inhaber einer nummerierten Bestellung ist, die im Online-Shop www.rent.turisbike.com aufgegeben wurde und die folgenden Daten enthält: vollständiger Name, Wohnadresse, bestätigte Mobiltelefonnummer, Bürger- und Steuerkartennummer sowie Dokumente Adressnachweis und IBAN des Inhabers sowie Kauf des Betriebsfahrradverleihdienstes (AOB) mit den besonderen Bedingungen und Laufzeiten, im Folgenden „Inhaber“ genannt. Dieser Vertrag regelt die Nutzung eines nicht motorisierten Fahrzeugs wie beispielsweise eines Fahrrads, das in diesem Forward-Mietdienstleistungsvertrag lediglich als Fahrzeug bezeichnet zur Verfügung gestellt wird

  1. Identifikation des Inhabers: 1.1. Der Vertragsinhaber wird in der entsprechenden Nummernordnung offiziell identifiziert, die Bestandteil dieses Vertrages wird. 1.2. Die Bestellung enthält folgende Daten des Inhabers: 1.2.1. – Vollständiger Name 1.2.2. – Wohnanschrift 1.2.3. – Bestätigte Handynummer 1.2.4. – Bürger- und Steuerkartennummer 1.2.5. – Dokumente zum Nachweis der Adresse 1.2.6. – IBAN des Inhabers 1.3. Alle in der Bestellung gemachten Angaben sind verbindliche Informationen und für die Durchführung dieses Vertrages wesentlich.
  2. Fahrzeugverfügbarkeit und -identifizierung: 2.1. Die Annahme der Bereitstellung dieses Dienstes unterliegt der Verfügbarkeit eines Fahrzeugs durch Turisbike, das der Operational Bicycle Rental (AOB) zugewiesen werden soll. 2.2. Das Fahrzeug, das dem Inhaber zur Verfügung gestellt werden soll, wird durch eine eindeutige Vermögenswertnummer identifiziert, auf die in der mit diesem Vertrag verbundenen Bestellung ordnungsgemäß verwiesen wird.
  3. Vertragsbeendigung: 3.1. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, diesen Vertrag sofort zu kündigen, wenn das überlassene Fahrzeug nicht der Vereinbarung entspricht. In diesem Fall wird der Vertrag einvernehmlich und unbeschadet einer Entschädigung für beide Parteien aufgelöst und bereits gezahlte Beträge zurückerstattet.
  4. Zahlungsinformationen in der Bestellung: 4.1. Das zu diesem Vertrag gehörende Bestellformular gibt den Wert der ersten Zahlung an. 4.2. Diese erste Zahlung beinhaltet: 4.2.1. – Eine Kaution. 4.2.2. – Der Betrag, der der monatlichen Betriebsmiete entspricht. 4.3. Der Gesamtwert spiegelt den Typ des gewählten Fahrzeugs sowie den festgelegten Zeitraum in Anzahl der Monate oder Folgemieten wider. 4.4. Alle im Bestellformular angegebenen Werte verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und bieten so Transparenz und Klarheit hinsichtlich der mit der Dienstleistung verbundenen finanziellen Verpflichtungen.
  5. Zahlungsarten: 5.1. Der Inhaber hat die Flexibilität, im Rahmen der Operational Bicycle Rental (AOB)-Dienstleistung je nach Wunsch zwischen zwei Zahlungsmöglichkeiten zu wählen. 5.2. Die Zahlungsmöglichkeiten sind wie folgt: Fahrradbetriebsmietvertrag Seite 2/4 5.2.1. – Online-Zahlung: Der Karteninhaber kann die monatliche Zahlung online vornehmen, was Komfort und Zugänglichkeit gewährleistet. 5.2.2. – Zahlung im Geschäft: Alternativ hat der Karteninhaber die Möglichkeit, monatliche Zahlungen direkt im Geschäft zu tätigen. 5.3. Bei beiden Modalitäten müssen Zahlungen in den Tagen vor dem Fälligkeitsdatum erfolgen, um eine rechtzeitige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sicherzustellen.
  6. Vorgehensweise bei einem Unfall: 6.1. Im Falle eines vom Inhaber zu vertretenden Unfalls wird der dem Schaden entsprechende Betrag von der als Kaution hinterlegten Summe abgezogen. Reicht dieser Betrag nicht aus, ist der Eigentümer für die Zahlung des Restbetrags bis zur Höhe des am Fahrzeug verursachten Gesamtschadens verantwortlich. 6.2. Im Falle eines Totalschadens wird der Wert des Fahrzeugs nach der Wertminderung auf der Grundlage des öffentlichen Verkaufspreises (PVP) desselben oder eines ähnlichen Fahrzeugs berechnet, abzüglich 30 % inklusive Mehrwertsteuer. 6.3. Als Totalschaden gelten Fälle von Diebstahl oder Diebstahl des Fahrzeugs, die unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden müssen. 6.4. Turisbike muss sofort oder nach dem Vorfall erstattet werden, ohne dass eine Recherche oder Suche nach dem Fahrzeug abgewartet werden muss. 6.5. Wird das Fahrzeug von den zuständigen Behörden geborgen, muss es an Turisbike zurückgegeben werden. Turisbike erstattet nach Abzug der Reparaturkosten und anderer damit verbundener Kosten den Restbetrag des vom Inhaber gezahlten Betrags.
  7. Haftung und Versicherung: 7.1. Der Halter verpflichtet sich, im Rahmen der Operational Bicycle Rental (AOB)-Dienstleistung in diesem Vertrag der alleinige und ausschließliche Fahrer des Fahrzeugs zu sein. 7.2. Für diesen Fahrzeugtyp ist keine Haftpflicht- oder Unfallversicherung erforderlich und es besteht keinerlei Versicherungsschutz. Der Inhaber hat jedoch die Möglichkeit, für einen besseren Schutz im Falle eines Unfalls eine private Unfallversicherung auch für Dritte abzuschließen.
  8. Fahrzeugpflege und -wartung: 8.1. Der Eigentümer verpflichtet sich, das Fahrzeug außerhalb der Nutzungsdauer ordnungsgemäß verschlossen und verriegelt zu halten, um seine Sicherheit zu gewährleisten. 8.2. Der Austausch von Teilen, Komponenten und/oder Zubehör des Fahrzeugs durch den Halter ist strengstens untersagt und es ist zwingend erforderlich, das Fahrzeug im von Turisbike bereitgestellten Originalzustand zu erhalten.
  9. Zusätzliche Einschränkungen und Verantwortlichkeiten: 9.1. Eine Weitervermietung des gemieteten Fahrzeugs oder im Rahmen des betrieblichen Fahrradverleihsystems ist ausdrücklich untersagt. 9.2. Turisbike behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen eine Bestimmung dieses Vertrages die Mietdauer zu verkürzen und die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. Diese Maßnahme erfolgt unbeschadet der Entschädigung, auf die Turisbike aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Anspruch hat. 9.3. Der Eigentümer verpflichtet sich, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde, mit allen Geräten in voll funktionsfähigem Zustand. Verschleiß, der als normal für den Gebrauch gilt, ist akzeptabel. Der Eigentümer ist jedoch für die Zahlung aller Kosten und Reparaturen verantwortlich, die durch die Unterbringung von nicht autorisiertem Material im Fahrzeug entstehen.
  10. Verantwortlichkeiten und zusätzliche Kosten: 10.1. Alle während der Mietzeit anfallenden Kosten umfassen unter anderem Verschleißmaterial wie Reifen, Kette und/oder Getriebe, dessen Verschleiß je nach den gefahrenen Kilometern pro Monat variiert. 10.2. Der Reifenwechsel darf ausschließlich von Turisbike oder autorisierten Werkstätten durchgeführt werden. Dieser Austausch ermöglicht die Auswertung der in jedem Zeitraum zurückgelegten Kilometer und des berechneten Materialverschleißes. 10.3. Der Halter ist für alle Bußgelder, Bußgelder und Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Führen des Fahrzeugs verantwortlich, einschließlich Rechtskosten, Gebühren für die Fahreridentifizierung und Abwicklungsverfahren gemäß den geltenden Vorschriften. 10.4. Um nachts fahren zu können, muss das Fahrzeug vorne (weiß) und hinten (rot) mit entsprechenden Positionslichtern ausgestattet sein. Fahrradbetriebsmietvertrag Seite 3/4 10.5. Alle Kosten, die durch Reparaturen und Schäden am Fahrzeug entstehen, die durch den Halter aufgrund gefährlicher oder fahrlässiger Fahrweise oder eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung verursacht wurden, liegen in der Verantwortung des Halters. 10.6. Im Falle eines Aufpralls, einer Kollision, von Vandalismus und/oder eines Diebstahls des Fahrzeugs werden die Reparaturkosten vom Eigentümer übernommen, es sei denn, sie sind durch eine Haftpflichtversicherung erstattungsfähig. 10.7. Der Betrag, der für den Fahrzeugrückgabeservice außerhalb des Turisbike-Geschäfts zu zahlen ist, wenn der Eigentümer das Fahrzeug an einem anderen Ort als geplant abliefert, richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. 10.8. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, Bußgelder und sonstigen Geldstrafen, die sich aus Verstößen ergeben, die dem Kunden oder dem Fahrzeug in seinem Besitz zuzuschreiben sind, liegen in der Verantwortung des Eigentümers, es sei denn, sie sind auf ein Verschulden von Turisbike zurückzuführen. 10.9. Alle zusätzlichen Kosten, einschließlich Anwaltskosten, Honorare von Anwälten, Anwälten oder anderen von Turisbike beauftragten Stellen, um das an den Halter gemietete Fahrzeug wiederzuerlangen oder in Besitz zu nehmen, gehen zu Lasten des Halters.
  11. Vertragsdauer und Vorgehensweise bei Unfall, Diebstahl oder Raub: 11.1. Eine Verlängerung der Betriebsmietzeit ist nicht zulässig. Bei Vertragsende muss der Eigentümer das Fahrzeug im ursprünglichen Lager zurückgeben. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug gegen den rechtmäßigen Willen von Turisbike genutzt wird, was zu Vorwürfen der Untreue führt. 11.2. Möchte der Inhaber das Vertragsende vorverlegen, bleibt er zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Die monatliche Gebühr ist umso geringer, je länger die Vertragslaufzeit ist. 11.3. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ermächtigt der Inhaber Turisbike, die Nutzung des Fahrzeugs bei Vertragsende oder im Falle einer Kündigung wegen Nichteinhaltung zu entziehen, unbeschadet der zivil- und strafrechtlichen Haftung des Inhabers Thema. 11.4. Es ist obligatorisch, das Fahrzeug alle zwei Monate zur vorbeugenden Wartung zu bringen, beginnend im Vertragsmonat und im Anschluss an jede Wartungsperiode, die im zugewiesenen Monat vom 1. bis zum 30. stattfindet. 11.5. Wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug nicht unter normalen Bedingungen und regelmäßiger Wartung genutzt wird und dadurch seine Haltbarkeit beeinträchtigt wird, kann Turisbike den Vertrag unbeschadet einer Entschädigung kündigen und den Wert der Kaution als Ersatz für etwaige entstandene Schäden verwenden. 11.6. Teiletausch oder Wartung außerhalb des Vertragswerkstattnetzes sind nicht gestattet. 11.7. Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Halter: 11.8. Melden Sie sich innerhalb von maximal 8 Stunden nach dem Unfall bei Turisbike. 11.9. Melden Sie der Polizei jeden Unfall, bei dem es zu Körperverletzungen kommt oder bei dem die Schuld des Unfallgegners geklärt werden muss. 11.9.1. Verlassen Sie das Fahrzeug nicht ohne entsprechende Schutzmaßnahmen. 11.9.2. Im Falle eines Diebstahls oder Diebstahls des gemieteten Fahrzeugs verpflichtet sich der Eigentümer: 11.9.3. Melden Sie Turisbike innerhalb von maximal 8 Stunden den Vorfall des Diebstahls oder Diebstahls. 11.9.4. Melden Sie den Diebstahl oder Diebstahl des Fahrzeugs den Polizeibehörden. 11.9.5. Alle Reparaturen oder Eingriffe am Fahrzeug müssen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Turisbike durchgeführt werden.
  12. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Fahrradvermietung (AOB): 12.1. Im Rahmen des AOB-Service umfasst dieser Vertrag nicht nur das Fahrzeug, sondern auch die damit verbundenen Dienstleistungen, wobei in jedem Bestellformular ein Festpreis angegeben ist. Zu diesen Leistungen gehören: 12.2. Vorbeugende Wartung (obligatorisch und im Vertrag enthalten): Vorbeugende Wartung ist obligatorisch und im Vertrag enthalten. 12.3. Waschen und Schmieren: Service zu festen Kosten, monatlich empfohlen, um die Ausrüstung zu schonen. 12.4. Reifenwechsel: Wird entsprechend der Abnutzung der gefahrenen Kilometer durchgeführt. 12.5. 6- und 12-Monatsverträge: In 6- und 12-Monatsverträgen ist Verschleißmaterial nicht enthalten, und der Inhaber ist für die Bezahlung von Wartung und Ersatz auf der Grundlage des Wartungsvertrags neben dem AOB-Service verantwortlich. 12.6. Ersatzfahrzeug: 12.6.1. Option verfügbar im Falle einer Panne oder vorbeugender Wartung. 12.6.2. Eine vorgeschriebene vorbeugende Wartung berechtigt nicht zum Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. 12.6.3. Bei längeren Wartungsarbeiten mit Wechsel des Verschleißmaterials besteht die Möglichkeit, für die Wartezeit ein Ersatzfahrzeug zum Festpreis anzufordern. Fahrradbetriebsmietvertrag Seite 4/4 12.7. Vom Inhaber verursachter Fehler: 12.7.1. Im Falle einer dadurch verursachten Panne muss der Halter das Fahrzeug Turisbike oder einer autorisierten Werkstatt zur Reparatur übergeben. 12.7.2. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Anmietung eines weiteren Fahrzeugs zum Festpreis, es besteht jedoch die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu Vorzugskonditionen und mit einem Rabatt zu mieten. 12.8. Austausch der Kette oder des Getriebes: 12.8.1. Der Halter muss dieses Material ersetzen, wenn es über das normale Maß hinaus abgenutzt ist und zu Fehlfunktionen führt. 12.8.2. Wenn dieses Material nicht ersetzt wird, kann dies zur Kündigung des Vertrags führen. Der Kautionsbetrag wird zur Deckung der Ersatzkosten verwendet und das Fahrzeug wird an die Einrichtungen von Turisbike geliefert.
  13. Wartungsplan: Der Inhaber ist verpflichtet, zweimonatliche Besuche über die Online-Plattform zu planen und dabei den AOB-Wartungsdienst zu nutzen, für den bereits mit diesem Vertrag verbundene Kosten anfallen. Darüber hinaus müssen Sie bei Bedarf weitere Wartungsarbeiten einplanen, um irreversible Schäden am Material zu vermeiden, andernfalls ist ein Austausch anstelle einer Anpassung erforderlich.
  14. Verarbeitung personenbezogener Daten: Turisbike verarbeitet die personenbezogenen Daten des Bieters und Inhabers für verschiedene Zwecke, darunter die Kundenverwaltung, die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und die Marktforschung. Der Antragsteller und Inhaber stimmen der Erhebung und Verarbeitung der folgenden Kategorien personenbezogener Daten ausdrücklich und unmissverständlich zu: Name, Telefon-/Mobilnummer, Geschlecht, Alter, Adresse, Steuernummer, Identifikationsnummer, Führerscheinnummer, E-Mail und IBAN, Adressnachweis , unter anderen.
  15. Vertragsende: Nach Abschluss des Vertrags durch Übergabe des Fahrzeugs an die Turisbike-Einrichtung, Beurteilung des allgemeinen Zustands und Begleichung etwaiger offener Schulden wird der Kautionsbetrag per Banküberweisung auf die IBAN des Inhabers zurückerstattet. Es wird eine E-Mail mit der Meldung „Service abgeschlossen“ gesendet, in der etwaige Änderungen oder Anpassungen des Einzahlungsbetrags mitgeteilt werden, mit der Genehmigung des Inhabers, diese Anpassungen vorzunehmen.
  16. Nichtrückgabe des Fahrzeugs: Wird das Fahrzeug am Ende des Vertrags oder auf Aufforderung zur Lösung durch Turisbike nicht an die Einrichtungen von Turisbike zurückgegeben, führt dies zu einer Beschwerde wegen missbräuchlicher Nutzung des Eigentums bei den zuständigen Behörden, wenn auf E-Mails und SMS keine Antwort bezüglich des Verbleibs des Fahrzeugs erfolgt der Besitzer und das Fahrzeug.
  17. Ausgelassene Fälle 17.1 Nicht behandelte Situationen 17.1.1 Sprachliche Gestaltung: Dieses Dokument wird zu Ihrer Bequemlichkeit in der auf dieser Seite ausgewählten Sprache bereitgestellt. Dieser Text besteht aus einer Übersetzung des Originaldokuments, die auf Portugiesisch erstellt wurde. 17.1.2 Durch die Annahme dieses Vertrags erklären Sie sich damit einverstanden, die im Vertrag in portugiesischer Sprache festgelegten Bedingungen einzuhalten, die hier verfügbar sind. Wir geben keine Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit der Übersetzung und es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie den Vertrag in seiner portugiesischen Originalfassung gelesen und vollständig verstanden haben. 17.1.3 Bei Abweichungen zwischen der übersetzten Fassung und dem Originalvertrag in portugiesischer Sprache ist letzterer maßgeblich. In Situationen, die in diesem Vertrag nicht geregelt sind, unterliegen die beteiligten Parteien den im jeweiligen Land geltenden Rechtsvorschriften.
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